Wissenswertes

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  • eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf des Elektro- bzw. Metallgewerbes und
  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule und
  • eine entsprechende Berufspraxis von mindestens einem Jahr nachweisen kann.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann durch den Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit aufgenommen werden, wenn die fachliche Eignung in einer Feststellungsprüfung an der aufnehmenden Fachschule nachgewiesen wird.

Eine Feststellungsprüfung muss auch ablegen, wer kein Abschlusszeugnis der Berufsschule vorlegen kann.

Dauer:

Vier Semester in Vollzeit: Der erste Ausbildungsabschnitt beinhaltet das erste und zweite Semester. Am Ende des zweiten Semesters erfolgt die Zulassung in den zweiten Ausbildungsabschnitt, der aus dem dritten und vierten Semester besteht. In diesem wird die Projektarbeit durchgeführt und es erfolgen die Prüfungen.

Unterrichtszeiten

Unterrichtstage sind Montag bis Freitag. Es gelten die hessischen Ferienzeiten. Die Wochenstundenzahl beträgt ca. 30 Stunden.

1. und 2. Stunde 8:15 Uhr bis 9:45 Uhr
3. und 4. Stunde 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
5. und 6. Stunde 11:50 Uhr bis 13:15 Uhr
7. und 8. Stunde 13:45 Uhr bis 15:15 Uhr

Schriftliche Leistungsnachweise

Von den Studierenden sind mindestens zu erbringen:

in Fächern bis 80 Std./Jahr (= 2 Stunden/Woche) 2 schriftl. Leistungsnachweise
in Fächern bis 160 Std./Jahr ( = 4 Stunden/Woche) 3 schriftl. Leistungsnachweise
in Fächern bis 240 Std./Jahr ( = 6 Stunden/Woche) 4 schriftl. Leistungsnachweise
in Fächern über 240 Std./Jahr (mehr als 6 Stunden/Woche) 5 schriftl. Leistungsnachweise

Projektarbeit

Alle Studierenden sind in Gruppen an der Bearbeitung einer Projektaufgabe beteiligt. Ziel der Projektarbeit ist das Erwerben von Fähigkeiten, Aufgaben aus dem Fachrichtungs- bzw. Schwerpunktbereich selbstständig zu analysieren, zu strukturieren und praxisgerecht zu lösen. In der Projektarbeit sollen Aufgaben mit fächer- und lernbereichsübergreifendem Bezug bearbeitet werden, die sich am betrieblichen Erfahrungsbereich der Studierenden orientieren. Projektarbeiten können auch in Zusammenarbeit mit Betrieben durchgeführt werden.

Prüfungen

Schriftliche Prüfungen erfolgen in folgenden Bereichen:

  • Prüfungsarbeit I (Inhalte aus den Lernfeldern)
  • Prüfungsarbeit II (Inhalte aus den Lernfeldern)
  • Mathematik (wenn der Erwerb der Fachhochschulreife angestrebt wird)

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung kann in einem oder mehreren Fächern durchgeführt werden. Prüfungsfächer sind alle Fächer des Pflichtbereichs und des Wahlpflichtbereichs, in denen die Studierenden im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichtet wurden.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern des Pflichtbereiches, die im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichtet wurden, in der Projektarbeit sowie in dem Fach des Wahlpflichtbereiches (Mathematik bzw. Unternehmensführung und Existenzgründung) mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Der Prüfungsausschuss kann die Abschlussprüfung bei einer mangelhaften Leistung in einem dieser Fächer oder der Projektarbeit für bestanden erklären, wenn mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen dieser Fächer oder der Projektarbeit erbracht wurden. Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.

Beachten Sie: Nicht ausgleichbar sind eine ungenügende Leistung und/oder zwei mangelhafte Leistungen.

Prüfung im Wahlbereich (Ausbildereignungsprüfung)

Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I+II mindestens ausreichende Leistungen erbracht und regelmäßig am Zusatzunterricht teilgenommen hat. Die Abschlussprüfung wird am Ende des dritten Semesters durchgeführt. Die bestandene Zusatzprüfung gilt nur in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule.

Zeugnisse

  • Es werden Jahreszeugnisse ausgestellt.
  • Im Abschlusszeugnis werden neben den Noten des zweiten Ausbildungsabschnittes auch die Noten des ersten Ausbildungsabschnittes (1. Studienjahr) ausgewiesen.
  • Im Abschlusszeugnis, das nach dem zweiten Studienjahr erteilt wird, werden das Thema der Projektarbeit und ihre Benotung separat ausgewiesen.
  • Für den Nachweis der Ausbildereignung und des KMK-Fremdsprachenzertifikates wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt.